Die psychosomatischen Klinken und Abteilungen stehen vor großen Veränderungen:

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass ab dem Jahr 2017 für alle psychosomatische Abteilungen, wie auch für psychiatrische Kliniken, eine neue Form der Abrechnung, eine leistungsorientierte Vergütung, verpflichtend eingeführt wird.

Am 19.05.2016 wurde dazu der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) veröffentlicht.

Um die psychosomatischen Klinken für diese entscheidenden Veränderungen vorzubereiten und ihre Zukunft zu sichern, haben wir im Juli 2009 einen Verband psychosomatischer Kliniken (VPKD) gegründet.
Dieser Verband stellt ein Bindeglied zwischen den Fachgesellschaften und der Selbstverwaltung (Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft) dar.

Der VPKD begleitet Politik und Kliniken kritisch bei der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)

Ich bin seit Anfang an für diesen Verband als stellvertetender Vorsitzender tätig.
Dafür bin ich durch meine jahrelange klinische Erfahrung, meine Leitungstätigkeit und durch die Arbeit beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS e.V.) bestens vorbereitet.

Die Mitarbeit im Vorstand des Verbandes ist nicht zuletzt dazu wichtig, alle psychosomatischen Kliniken rechtzeitig auf diese einschneidenden Veränderungen einzustellen.

Für nähere Informationen folgen Sie bitte folgendem Link:  http://www.vpkd.de

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