Die Kliniken in Deutschland stehen unter reinem zunehmenden ökonomischen Druck. Gleichzeitig wächst mit der Zunahme von psychischen Erkrankungen und der dadurch bedingten Zunahme von Arbeitsunfähigkeiten der Bedarf an spezialisierten psychosomatischen Abteilungen.

Seit Jahren beschäftige ich mich auch deshalb neben der individuellen Patientenbehandlung und -beratung auch mit der Beratung von Kliniken und Gesundheitseinrichtungen (siehe dort).

Bei diesen Aufgaben kommt mir neben meiner langjährigen klinischen Erfahrung meine betriebswirtschaftliche Qualifikation als Master in Business Administration (MBA) und meine fast drei jährige Arbeit im MDK-System beim beim Dachverband der Medizinischen Dienste (MDS) in Essen zugute.

In dieser Zeit habe ich als Leiter der AbteilungKrankenhaus und Qualitätssicherung“ zahlreiche Projekte für die medizinische Selbstverwaltung in der MDK-Gemeinschaft, der SEG 4, bei der BQS und dem GBA vertreten.

In einem Projekt war ich auf Seiten der Krankenkassen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) maßgeblich an der Qualitätssicherung für onkologische Erkrankungen im Rahmen des § 116b SGB V (ambulante Behandlung am Krankenhaus) beteiligt.

Außerdem habe ich in diesen Jahren intensive Kenntnisse des deutschen DRG-Systems erworben und z.B. über mehrere Jahre eine DRG-Begutachtungshilfe für die Verhandler einer großen Krankenkasse geschrieben.

Diese Erfahrungen kommen mir jetzt auch bei der Beschäftigung mit dem neuen Entgeltsystem für Psychosomatik und Psychiatrie, das als PEPP-Entgeltsystem bekannt wurde, zu Gute.

Denn die psychosomatischen Klinken und Abteilungen stehen vor großen ökonomischen Veränderungen: der Gesetzgeber hat bestimmt, dass ab dem Jahre 2017 ein neues leistungsorientiertes Vergütungssystem für alle psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken verpflichtend eingeführt wird.

Am 19.05.2016 wurde dazu der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) veröffentlicht.

Um die psychosomatischen Klinken für diese entscheidenden Veränderungen vorzubereiten und ihre Zukunft zu sichern, haben wir im Juli 2009 den Verband psychosomatischer Kliniken (VPKD) gegründet. Im VPKD sind inzwischen fast 90 % der Psychosomatischen Kliniken organisiert.
Dieser Verband stellt ein Bindeglied zwischen den Fachgesellschaften und der Selbstverwaltung (Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft) dar.

Ich bin seit Anfang an, d.h. seit 2009, als stellvertretender Vorsitzender für den VPKD aktiv. Unser Trägerverband vertritt inzwischen mehr als 100 Klinken und fast 90 % der Psychosomatischen Betten in Deutschland.

Im Bereich der Qualitätssicherung war ich von 2009 bis 2015 als Experte für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), in einer AG-Richtlinien des GBA tätig. 

In dieser Arbeitsgemeinschaft überprüfen Vertreter der Krankenkassen, der KBV und der DKG die Wirksamkeit und Effektivität der Psychotherapeutischen Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, psychoanalytische Psychotherapie) für die Krankenversorgung in Deutschland nach den Kriterien der Evidenz basierten Medizin.

 

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