Die Krankenhausreform
Am 15.5.2024 wurde das Krankenhausversorgungs-verbesserungsgestz (KHVVG) als Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet.
Das KHVVG ist das zentrale von mehreren Gesetzen, die die Krankenhauslandschaft in den nächsten Jahren einschneidend verändern wird.
Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt:
- die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität
- die Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten
- eine Entbürokratisierung.
Die Krankenhausreform war im Dezember 2021 durch eine Expertenkommission angekündigt und versprach einschneidende Veränderungen in der stationären Versorgung in Deutschland.
So sollte schon in diesem ersten Entwurf die Krankenhauslandschaft neu geordnet werden, medizinische Qualität vor Ökonomie gestellt werden und v.a. Bürokratie abgebaut werden.
Dazu sollten Krankenhäuser in drei Gruppen (Level) aufgeteilt werden:
Außerdem sollte eine Abkehr von den Fallpauschalen eingeleitet werden und Vorhaltepauschalen eingeführt werden.
Das Eckpunkte-Papier vom 10.7.23
Doch nach massiven Auseinandersetzungen des Bundes mit den Ländern, den Kommunen, den Interessen- und Lobbygruppen wurde ein wesentlicher Teil dieser, vom Gesundheitsminister, Karl Lauterbach, als Revolution bezeichneten Veränderung zurückgenommen:
Statt den drei Leveln sollen jetzt Leistungsgruppen für jedes Krankheitsbild mit Qualitätskriterien definiert werden.
In einem aufwendigen Prozess soll in den nächsten Jahren geklärt werden, welches Krankenhaus welche Leistungen anbieten darf.
Wir stehen also vor einem neuen Bürokratie-Monster.
Auf das InEK, das Medizincontrolling der Kliniken und den Medizinischen Dienst kommen erhebliche, neue Aufgaben zu.
Bis zur vollständigen Implementierung ist eine mehrjährige „Konvergenzphase“ vorgesehen
Die Vorhaltefinanzierung soll durch Absenkung der bisherigen Fallpauschalen (aDRG = DRGs ohne Personalpflegekosten) entstehen.
Übrig geblieben im Eckpunktepapier von Bund und Ländern ist die Forderung nach Leistungssgruppen und Qualitätskriterien.
Die Qualitätskriterien sollen vom Bund und den Länder gemeinsam erarbeitet werden.
Level Ii-Krankenhäuser (i 0 integriert) sollen durch die Umwandlung bisheriger Krankenhäuser entstehen“, können sich aber auch aus ambulanten Versorgungsmodellen entwickeln.“ (Eckpunktepapier, S. 11).
Sie sollen Standorte für sektorenübergreifende Versorgung werden (zwischen stationärer und ambulanter Versorgung).
Das Pflegebudget bleibt unberührt. Psychiatrische und Psychosomatische Abteilungen sind nicht betroffen.
Auswirkungen der beschlossenen Eckpunkte
Die geplante Krankenhausreform soll nicht nur die Vergütung der Krankenhäuser grundlegend ändern.
Sie hat auch massive Auswirkungen auf die Strukturen, das Leistungsangebot und die voraussichtlich auch auf die Anzahl der verbleibenden Kliniken.
Die einschneidensten Veränderungen betreffen v.a. kleinere Krankenhäuser in ländlichen Regionen.
Dies müssen um ihre Existenz fürchten und sind gezwungen sich neu aufzustellen.
Schon jetzt beginnen Kliniken sich an die zukünftigen Veränderungen anzupassen.
So schließen einzelne Klinikbetreiber einzelne Standorte, andere verändern ihr Leistungsangebot.
Einige Privatkliniken fahren einen noch strengeren Sparkurs und trennen sich von Abteilungen und Mitarbeiterinnen.
Schon jetzt wird von vielen Kliniken, den Ländern, den Selbstverwaltungspartnern und Lobbygruppen kritisiert, dass die Kommunikation auf allen ebenen zu kurz kommt.
Auch viele Klinken lassen die notwendige Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermissen.
Diese beklagen, über die anstehenden Veränderungen nicht ausreichend informiert zu werden
Die Rolle vom Business Coaching für Führungskräfte und der Unterstützung beim Changemanagement
Hier ist Coaching von Krankenhaus Experten gefragt.
Coaching kann den Changeprozess begleiten und helfen:
- die interdisziplinäre Kommunikation in Kliniken zu verbessern,
- die Mitarbeiter in Veränderungsprozesse einzubinden.
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